Zweck und Selbstverständnis
Das Deutsche Katholische Blindenwerk (DKBW) wurde im Jahr 1969 gegründet. Seit mehr als 50  Jahren arbeiten wir, um blinden, hochgradig sehbehinderten und taubblinden Menschen eine angemessene Stellung in der Gesellschaft zu sichern. Ein weiterer wesentlicher Teil unserer Arbeit besteht darin, auch denjenigen blinden Menschen zu helfen, die in den weniger bevorteilten Erdteilen leben und dort in keiner Weise Förderung erfahren. Aus diesem Grund stellen wir Gelder für eine große Anzahl von gemeinnützigen Projekten weltweit zur Verfügung. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich über Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften. Von staatlichen oder kirchlichen Institutionen erhält das DKBW keinerlei Zuwendungen.
Unsere Mitglieder sind die derzeit sieben regionalen Blindenwerke, die für das Gebiet eines oder mehrerer Bistümer tätig sind. Die regionalen katholischen Blindenwerke haben sich zum DKBW zusammengeschlossen, um nach dem Grundsatz der Subsidiarität all die Aufgaben auf den Dachverband zu übertragen, die von ihm effizienter und wirkungsvoller geleistet werden können.
Unsere Arbeit wird als Selbsthilfe ehrenamtlich geleistet. Die Vorstände des DKBW und der regionalen Blindenwerke bestehen aus blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen.
Satzung
Satzung (PDF)
Anmerkung zur Satzung (PDF)
Organisation
Das DKBW ist ein eingetragener Verein und hat folgende Organe:
Die Mitgliederversammlung besteht aus Vertretern der 27 deutschen Diözesen und ist das höchste beschlussfassende Organ. Sie kommt alle vier Jahre zusammen.
Der Vorstand besteht aus Mitgliedern kraft Amtes und kraft Wahl. Die Vorsitzenden der regionalen katholischen Blindenwerke und ein von der Deutschen Bischofskonferenz benannter Vertreter sind Mitglieder kraft Amtes. Die Mitgliederversammlung wählt bis zu acht weitere Vorstandsmitglieder für die Dauer von vier Jahren. Aus diesem Vorstand wird der geschäftsführende Vorstand gewählt.
Der geschäftsführende, also vertretungsberechtigte Vorstand des DKBW im Sinne des § 26 BGB besteht seit 2024 aus:
- Dr. Aleksander Pavkovic
- Gerlinde Gregori
- Johannes Pickel
Weiterer Vorstand:
- Herbert Foit
- Inge Desai
- Margrita Appelhans
- Karl-Josef Edelmann
- Christoph Graf
- Michael Rembeck
- Christof Müller
- Heribert Lenger
- Annette Pavkovic
- Hildegard Stukenborg
- Bernadette Schmidt
- Carolin Aumann (Deutsche Bischofskonferenz)
Geistlicher Beirat: Pfarrer Alfred Grimm
Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung als Aufsichtsorgan für die Tätigkeit des Vorstandes gewählt. Dem Beirat gehören an:
- Ulrich Partl
- Maria Wagner
- Tobias Lutterberg
Das Personal der Geschäftsstelle führt die Vorstandsbeschlüsse aus.
Die Kontrolle der Geschäftsführung des DKBW obliegt der Deutschen Bischofskonferenz und der Solidaris Revisions-GmbH in Köln. Außerdem unterstellen wir uns freiwillig der Kontrolle des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI) in Berlin.
Freistellungsbescheid
Vom Finanzamt Bonn erhielt das DKBW zuletzt am 24.04.2023 den Freistellungsbescheid für die Jahre 2019 bis 2021 zur Körperschaftsteuer. Das DKBW ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil es ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Finanzberichte
Erträge/Aufwendungen
Eine Tabelle mit den Zahlen von 2019 bis 2023 können Sie als PDF herunterladen.Â
Name, Anschrift
Deutsches Katholisches Blindenwerk e. V.
Vorsitzender: Dr. Aleksander Pavkovic
Graurheindorfer Str. 151a
53117 Bonn
Telefon +49 (0)228 / 5 59 49 – 10
E-Mail: info@dkbw.de
Web: https://blindenwerk.de/
Eingetragen im Vereinsregister AG Bonn VR 10626