Den gleichzeitigen Verlust von Hör- und Sehsinn gibt es vermutlich bereits, seit es Menschen gibt. Sei es durch äußere Einwirkungen, Erkrankungen, Hör- und Sehverlust im Alter oder genetisch bedingt. Dabei müssen diese Beeinträchtigungen nicht einmal zeitgleich auftreten. Möglicherweise liegt zunächst eine hochgradige Sehbehinderung vor, zu welcher im Alter eine starke Schwerhörigkeit hinzukommt.
Ursachen für Taubblindheit/Hör-/Sehbehinderung
Wie bereits kurz angedeutet, können die Ursachen für Taubblindheit vielfältig sein. Ebenso wie nicht alle blinden Menschen pauschal blind geboren wurden, ist auch ein starker Seh- und Hörverlust nicht auf einen bestimmten Auslöser zurückzuführen.
Fangen wir mit den Augen an: Einige Augenerkrankungen sind genetisch bedingt. Oft sind sie von Geburt an vorhanden; manchmal treten sie erst im Laufe des Lebens auf.  Andere können Folgen oder Begleiterkrankungen von Krankheiten sein, wie z.B. bei Diabetes. Und wieder andere können im Alter auftreten, wie die AMD (Altersbedingte Makula Degeneration).
Auch Verletzungen der Augen, plötzliche Netzhautablösung, Fehlbildungen im Organ selbst sowie bakterielle Infektionen führen zu einem teilweise oder kompletten Sehverlust.
Eine Hörbeeinträchtigung hat gleichermaßen viele Ursachen. Auch hier können genetische, organische, umweltbedingte Faktoren der Grund sein, weshalb ein Mensch ertaubt oder hörbehindert ist.
Das Usher-Syndrom ist hingegen eine erblich bedingte Erkrankung, bei der Betroffene sowohl eine Höreinschränkung sowie eine Sehstörung haben. Man unterscheidet in drei Typen:
- USH1: angeborene Taubheit, Störung des Gleichgewichts, beginnende Netzhautdystrophie im Kindesalter.
- USH2: konstant bleibende Schwerhörigkeit, beginnende Netzhautdystrophie in der Pubertät.
- USH3: zunehmende Schwerhörigkeit, voranschreitende Netzhautdystrophie ab dem mittleren Erwachsenenalter.
Eine Therapie zur Behandlung des Usher-Syndrom ist bislang noch nicht gefunden.
Zwei Behinderungen werden zu einer
Bis 2016 wurde Taubblindheit nicht als eigenständige Behinderung in Deutschland verstanden. Betroffene galten als taub und blind, bzw. hörbehindert und sehbehindert. Man sprach daher von einer Mehrfachbehinderung.
Doch mit dem in Kraft treten des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) wird Taubblindheit seit 2016 als Behinderung eigener Art anerkannt. Dies führte u.a. zur Einführung des Merkzeichens „TBl“ (taubblind) im Schwerbehindertenausweis, höheren Einkommens-/Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe, die Möglichkeit zur Beantragung für taktile Gebärdendolmetscher*innen, sowie die Einführung der Taubblindenassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe.