Shoppen gehen; sich mit Freunden treffen; ein Arztbesuch; der Wocheneinkauf. Ganz alltägliche Dinge. „Mal eben“ in ein Geschäft gehen, ins Regal greifen, Preis checken und ab zur Kasse. Erscheint den meisten Menschen völlig einfach. Doch für eine hör- und seheingeschränkte Person ist es das nicht. Für viele dieser alltäglichen Situationen benötigen Betroffene eine Taubblinden-Assistenz.
Auf einen Kaffee mit Freunden
Ein Beispiel: eine taubblinde oder hör-sehbehinderte Person ist mit einem Freund/einer Freundin im Café verabredet. Zunächst steht der Weg zum Verabredungsort an. Ob zu Fuß oder mit dem Bus: die taubblinde Person kann sich – wenn sie den Weg kennt – mit dem Blindenstock orientieren. Den Straßenverkehr, die Ankunft eines Busses sowie das akustische Signal einer Ampel jedoch nicht warnehmen – es sei denn, die Ampel vibriert sobald sie auf Grün springt. Das richtige Verkersmittel zu finden ist dagegen geradezu unmöglich ohne Seh- und Hörsinn.
Im Café selbst stellt sich nicht nur die Frage, wie die beiden Verabredeten kommunizieren – nur wenige Freunde und Angehörige einer taubblinden Person können Lormen oder beherrschen die taktile Gebärdensprache -, sondern z.B. wie die betroffene Person die Angeobte aus der Speisekarte lesen soll (sofern diese nicht in Brailleschrift zur Verfügung steht).
Mobilität, Kommunikation und Lesen sind in diesem alltäglichen Beispiel ein Problem für viele Betroffene. Und das ist auf so ziemlich jede Situation übertragbar, egal ob Einkaufen, Behördengänge, Familienfeiern …
Taubblinden-Assistenz
Die Begleitung durch eine Taubblinden-Assistenz ist in solchen Situationen eine große Hilfe. Es handelt sich meist um sehende Personen – jedoch gibt es auch hörbeeinträchtigte Menschen, die als Taubblinden-Assistent*innen tätig sind – ,die u.a. Lormen, die Gebärdensprache und Braille beherrschen. Damit können sie als Dolmetscher*in zwischen der taubblinden Person und dem Gegenüber fungieren. Sie haben gelernt, wie man eine blinde und ertaubte Person führt und welche Unterstützung diese in der aktuellen Situation benötigt.
Taubblidnenassistent oder Taubblindenassistentin kann jeder werden. Sie erlernen die unterschiedlichen Kommunikationsformen (Lormen, Gebärdensprache, Braille), lebenspraktische Fertigkeiten, welche Hilfsmittel es für ihre Kund*innen gibt und wie diese funktionieren, Grundlagenwissen in Psychologie, Medizin und Recht, sowie Mobilität. Sie arbeiten gegen eine Aufwandsentschädigung, welche häufig vom Kunden selbst geleistet werden muss. Dies variiert je nach Bundesland.
Im Beispiel des Café Besuchs würde eine Taubblinden-Assistenz die betroffene Person beispielsweise zum Verabredungsort begleiten, während des Treffens als Dolmetscher fungieren und dem taubblinden Kunden bzw. der taubblinden Kundin die Speisekarte „vorlesen“.
Taubblinden-Assistenz ist daher ein notwendiger Teil der Teilhabe von Menschen mit Hör-Sehbehinderung und taubblinden Menschen am Leben.
Weiterführende Link:
http://www.taubblindenassistenz.de
https://www.dbsv.org/taubblindenassistenz.html